Auslandsversicherung für Sprachschüler - Details
Details
Care College:
Der Beitrag beträgt 29 Euro monatlich für die ersten 12 Monate für Frauen und für die ersten 15. Monate für Männer. Ab dem 13. Monat zahlen Frauen 53 Euro, Männer ab dem 16. Monat.
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- unfallbedingte Hilfsmittel bis 250,– € werden ersetzt (jedoch keine Sehhilfen)
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen (Selbstbeteiligung je Untersuchung 25,– €) – sofern die Schwangerschaft bei
Versicherungsbeginn bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –
- sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,– €)
-
schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis 250,– €, darüber hinaus 50 %)
-
medizinisch notwendiger Zahnersatz, Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % (maximal 500,– € innerhalb 2 Versicherungsjahren, Wartezeit 8 Monate)
- Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes ins Heimatland bis zu 10.000,– €
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
- Nachhaftung bis zu 4 Wochen
- Versicherungsschutz im Heimatland bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr
-
Der Tarif sieht eine generelle Selbstbeteiligung von 25,– € je Versicherungsfall vor.
- Erstattet werden die Kosten bis zum jeweils 1,8-fachen Satz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ).
- Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Care College Plus:
Der Beitrag beträgt 49 Euro monatlich für die ersten 12 Monate für Frauen und für die ersten 15. Monate für Männer. Ab dem 13. Monat zahlen Frauen 70 Euro, Männer ab dem 16. Monat.
Grundlage ist der Tarif Care College. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
- Sehhilfen bis zu 100,– € (Wartezeit 3 Monate)
- unfallbedingter Zahnersatz wird zu 100 % bis maximal 2.500,– € erstattet.
- Übernahme von 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.500,– € innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
- Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 15.000,– €
- Nachhaftung bis zu 8 Wochen
- keine Selbstbeteiligung außer bei frauenärztlichen Untersuchungen und Entbindungen
- Erstattung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) ohne Begrenzung auf den 1,8-fachen Satz
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