Au-Pair Krankenversicherung - Details
Details
Wir bieten Ihnen 4 verschiedene Tarife zur Auswahl an:
- Care Au Pair SI
- Care Au Pair S
- Care Au Pair M
- Care Au Pair XL
Die Tarife unterscheiden sich wie folgt:
Care Au-Pair SI:
Der monatliche Beitrag beträgt € 22 und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von € 50 je Versicherungsfall vorgesehen.
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt € 250 während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungen
- Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal € 250
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu € 10.000
- Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
- 50 Euro Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall
Care Au-Pair S:
Die monatliche Prämie beträgt 26,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au-pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 35,– € je Versicherungsfall vorgesehen.
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %
- Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– €
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
- 35 Euro Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall
- Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
Care Au-Pair M:
Die monatliche Prämie beträgt 35,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
- keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 %. Ab 500,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
- unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,– € je Versicherungsjahr
- Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 10,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Care Au-Pair XL:
Die monatliche Prämie beträgt 43,– € und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
- Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem 6. Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500,– € (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
- Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Antworten vom Experten
Kompetente Beratung von Versicherungs- Experten: