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Unser Service-Thema für Sie: Zahnzusatzversicherung

Wir zeigen Ihnen, wo die wichtigsten Fallstricke bei den unterschiedlichen Verträgen liegen, was die Gesetzliche Krankenversicherung leistet und welche Versicherung Sie wirklich brauchen.

Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Warum eine Zahnzusatzversicherung?

Auf was muss man achten?

Wie findet man den passenden Tarif?

Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Seit dem 01. Januar 2005 haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ihre Leistungen im Zahnbereich eingefroren oder gar gesenkt. So werden bei Zahnersatz nur noch Festzuschüsse erstattet, kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen sind auf wenige Ausnahmen beschränkt. Nur die Zahnbehandlung ist noch einigermaßen über die GKV abgedeckt.

Kein Wunder also, dass die Privaten Versicherer diesen Markt erobert haben und den Verbraucher mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zahnzusatzversicherungen umwerben.

Doch auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt und nicht jeder mit "sehr gut" bewertete Tarif ist für jeden Verbraucher das Richtige. Zusätzlich enthalten zahlreiche Tarife Versicherungsbedingungen, die den Verbraucher verunsichern.

Da ist schnell die falsche Versicherung abgeschlossen.

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Allgemeine Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Leistungen und Lücken bei Zahnbehandlung (GKV)

Die GKV übernimmt die Kosten von Zahnbehandlungen, wie dem Erneuern von Zahnfüllungen, dem Ziehen von unrettbaren Zähnen und bei der Behandlung von Parodontose ab einem gewissem Schweregrad.

Kunststofffüllungen werden nur bei den Frontzähnen von der GKV übernommen.

Wer regelmäßig eine professionelle Reinigung seiner Zähne wünscht oder die Kauflächen mit Fluorid versiegeln lassen möchte, der muss diese Leistungen selbst bezahlen.

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Leistungen und Lücken bei Kieferorthopädie (GKV)

Nur noch Kinder und Heranwachsende können in der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen aus diesem Bereich erwarten. Bei Erwachsenen sind die Ansprüche auf Leistungen bei kieferorthopädischen Behandlungen auf ganz wenige Einzelfälle beschränkt. So haben in der Regel nur noch Menschen mit schweren Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage oder Zahnstellungsanomalien ein Anrecht auf Leistungen aus der GKV für kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen. Wer kieferorthopädische Behandlungen benötigt, muss diese selbst zahlen, wenn er keine entsprechende Zusatzversicherung hat.

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Leistungen und Lücken bei Zahnersatz (GKV)

Die Leistungen der GKV im Bereich Zahnersatz sind erheblich vermindert worden. Hier zahlt man das meiste Geld, wenn man Wert auf Qualität, schonende Verfahren und gutes Aussehen legt. Der Hintergrund hierfür: Seit dem 01.01.2005 leisten die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz nur noch die so genannten befundbezogenen Festzuschüsse. Somit hängt die Höhe der Erstattung nur vom zahnärztlichen Befund ab und nicht von der gewählten Versorgung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Von dieser Summe werden aber nur 50 % erstattet. Nur wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er über Jahre an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilgenommen hat, kann diesen Betrag bis auf 65 % der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung steigern.

Mit Regelversorgung sind die preiswertesten, medizinisch notwendigen Behandlungen gemeint. Auf Ästhetik oder auf schonende Verfahren wird hier nur wenig bis gar nicht geachtet. Wer eine hochwertigere oder kosmetisch bessere Versorgung wünscht, muss diese selbst zahlen.

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Warum überhaupt eine Zahnzusatzversicherung?

„Warum soll ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wo liegt für mich der Nutzen, wo die Risiken?“ Diese Fragen bewegen beinahe jeden Menschen, der sich mit diesem Thema etwas genauer befasst.

Wie oben schon beschrieben, liegt die Stärke der GKV bei der Zahnbehandlung, nicht jedoch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Und gerade bei Zahnersatz entstehen schnell sehr hohe Kosten, wenn man einen gut sitzenden, hochwertigen Zahnersatz wünscht. Aber auch wer nur die Regelversorgung der GKV in Anspruch nimmt, zahlt im Normalfall beim Zahnersatz rund die Hälfte der Kosten selbst dazu.

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Leistungen der GKV und der PKV im Kurzvergleich

Einige Beispiele für die Regelleistungen der GKV bei Zahnersatz und den Eigenanteil, den der Versicherte selbst zu leisten hat:

2 kleine Brücken im Seitenzahnbereich (1 fehlender bzw. 2 fehlende Zähne)

Gesamtkosten 1.279,39 €

Festzuschuss 748,98 € (ohne Bonus)

Eigenanteil 530,41 € (ohne Bonus)

1 Verblendkrone im Frontzahnbereich

Gesamtkosten 337,80 €

Festzuschuss 157,12 €(ohne Bonus)

Eigenanteil 180,68 € (ohne Bonus)

1 Modellgussprothese (5 fehlende Zähne)

Gesamtkosten 1.191,30 €

Festzuschuss 588,82 € (ohne Bonus)

Eigenanteil 602,48 € (ohne Bonus) mehr

Hier zeigt sich, dass selbst wer nur die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nimmt, schon mit enormen Kosten bei Zahnersatz zu rechnen hat. Legt man Wert auf gut sitzenden und gut aussehenden Zahnersatz, so muss man mit erheblich höheren Zuzahlungen rechnen.

Ein Beispiel:

Für eine voll verblendete Krone im nicht sichtbaren Bereich muss man rund 500 € rechnen. Mit Höchstbonus und dem Festzuschuss von 2008 kann man mit 153 € Erstattung durch die GKV rechnen. Es bleibt bei dieser relativ kleinen zahnärztlichen Maßnahme ein Eigenanteil von mindestens 347 €. Eine Zahnzusatzversicherung deckt hier je nach Tarif zwischen 41 bis 307 € ab (Quelle: Finanztest 12.2008).

Nach diesen Beispielen lautet die Frage nicht mehr, ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, sondern nur noch welche. Da gilt es zu prüfen, welche Ansprüchen man an die Versicherung stellt, wie viel man bereit ist zu investieren und wie der individuelle Gesundheitszustand ist.

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Angebote der GKV und deren Kooperationspartner aus der Privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV )

Wer Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse ist, kann häufig eine Zahnzusatzversicherung direkt bei seiner Krankenkasse abschließen. Denn viele GKV'en arbeiten mit Privaten Krankenversicherungsunternehmen zusammen. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass die Gesetzlichen Krankenkassen schon seit einiger Zeit ihre Leistungen zunehmend einschränken müssen. Auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind in den vergangenen Jahren die Erstattungen der GKV immer geringer geworden. Um ihren Kunden aber dennoch so viel Leistung wie möglich zu bieten, kooperieren viele Gesetzliche Krankenkassen mit Privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Meist können die Gesetzlichen Krankenkassen für ihre Mitglieder noch einen kleinen Rabatt bei den Kooperationspartnern aus der PKV aushandeln. Doch dafür ist die Angebotsvielfalt eingeschränkt. Man kann oft nur zwischen einem oder zwei Tarifangeboten auswählen. Die Angebote unterscheiden sich in der Regel wenig oder gar nicht von den Tarifen, die der Kooperationspartner der GKV auch seinen anderen Kunden anbietet.

Genau deshalb sollte man mit spitzem Bleistift rechnen. Häufig bekommt man bei einem unabhängigen, privaten Krankenversicherer einen besseren Tarif für ungefähr das gleiche Geld.

Entscheidet man sich jedoch für das Angebot der Gesetzlichen Krankenkasse, so kann der Rabatt verloren gehen, wenn man seine Gesetzliche Krankenkasse wechselt.

Das bedeutet, sich vor einem Wechsel der GKV zu erkundigen, ob und wenn ja, bei welcher Gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt erhalten bleibt.

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Angebote der Privaten Krankenversicherer

Die Angebote der Privaten Krankenversicherer sind so zahlreich, dass man sich schon sehr genau überlegen muss, was man von seiner Zahnzusatzversicherung erwartet. Eines muss klar sein: Kein Angebot der Privaten Krankenversicherer deckt alle Leistungen zu 100% ab. Gerade wer sich für sehr teuren Zahnersatz entscheidet, muss mit einer finanziellen Eigenbeteiligung rechnen. Also sollte man genau auswählen, welche Leistungen für einen selbst die Wichtigsten sind und wie viel man dafür auszugeben bereit ist.

Die Leistungen der PKV gliedern sich, genau wie auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung in drei Bereiche:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

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Leistungen bei der Zahnbehandlung (PKV)

Den Bereich Zahnbehandlung deckt die PKV ergänzend zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse ab. Hier stehen Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder komplexe Wurzelbehandlungen im Vordergrund.

Man sollte genau abwägen, ob man diese Leistungen im Ernstfall nicht auch selbst zahlen kann und dafür ein Versicherungsangebot annimmt, das seinen Schwerpunkt auf die Erstattung kostspieligerer Versicherungsleistungen legt.

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Leistungen bei Zahnersatz (PKV)

In diesem Bereich hat die Zahnzusatzversicherung ihre eindeutigen Stärken. Denn hier leistet die Gesetzliche nur das Allernötigste und auch das nur gegen kräftige Zuzahlung durch den Patienten. Wer also von sich selber weiß, dass er für sich aufwändigen, hochwertigen Zahnersatz wünscht, der sollte sich die Tarife genau anschauen und ausrechnen, welches Angebot am Besten mit den eigenen Ansprüchen übereinstimmt.

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Leistungen bei Kieferorthopädie (PKV)

Viele Private Krankenversicherer schließen kieferorthopädische Leistungen aus ihren Tarifangeboten aus. Andererseits bieten gerade die Spitzenversicherer auch in diesem Leistungsteil gute bis sehr gute Erstattungen. Hier sind die persönlichen Vorlieben des Kunden gefragt, ob und in welcher Höhe er diesen Leistungsbereich für sich in Anspruch nehmen möchte. Danach richtet sich dann auch die Wahl des Tarifs.

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Auf was muss man achten?

Erstattungsgrenzen in der PKV

Bei diesem Thema sollte man sein Augenmerk gleich auf mehrere Aspekte richten. Da stellt sich die Frage, ob der Tarif jährliche Obergrenzen bei der Erstattung vorsieht, wie hoch diese Obergrenze sind und ob sie sich auf alle Bereiche der Erstattung beziehen oder nur auf einen Teil.

Bei Tarifen mit einer sogenannten „Zahnstaffel“ oder "Summenbegrenzung" steigert sich diese Obergrenze mit den Jahren, so dass man am Anfang eine relativ geringe Erstattung zu erwarten hat. Im Regelfall ist nach zwei bis sechs Jahren die maximale jährliche Erstattungsgrenze erreicht. Vorteil dieser Tarife: Sie sind oft ein wenig preiswerter.

Generell gilt: „Je höher die Obergrenze und je schneller diese erreicht ist, desto besser für den Kunden.“ Aber nicht die jährlichen Erstattungsobergrenzen allein sollten bei dem Entschluss für oder gegen einen bestimmten Tarif ausschlaggebend sein, sondern die Leistungen des Tarifs insgesamt.

Zudem sollte man einen genauen Blick auf die prozentuale Erstattung werfen.

Denn wenn 100% erstattet werden sollen, stellt sich die Frage wovon. Steht z.B. in den Versicherungsbedingungen, dass 100% der Kassenleistung erstattet werden, so deckt das bestenfalls die Kosten für die Regelleistung der GKV ab. Und das ist, gerade wenn es um den Bereich Zahnersatz geht, fast immer viel zu wenig.

Nur wenn es sich um eine prozentuale Erstattung des Rechnungsbetrages handelt, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Ein Richtwert für eine gute Versicherung sind etwa 60% oder 80 % Erstattung des Rechnungsbetrages und das ist um ein Vielfaches mehr als die Leistungen der GKV.

Zusätzlich kann es im Einzelfall technische Begrenzungen für einzelne Leistungen geben. Auch hier bedeutet das, genau überlegen, ob man gerade diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen will oder nicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Erstattungsgrenzen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Wird nur der 2,3-fachen Satz (Regelsatz) erstattet, so muss man bei sehr hochwertigem Zahnersatz oder sehr aufwendigen zahnmedizinischen Behandlungen einen relativ großen Beitrag selbst leisten. Wird der 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) oder gar unbegrenzt erstattet, desto teurer können die zahnmedizinische Leistungen sein, die der Tarif abdeckt.

In all diesen Fällen gilt es zu prüfen, ob diese Grenzen bei unfallbedingten Kosten entfallen.

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Gesundheitsfragen

Natürlich will jedes Versicherungsunternehmen wissen welches Risiko es übernehmen soll. Im Falle der Zahnzusatzsicherung ist das der Zustand der Zähne. Deshalb stellen die meisten Unternehmen hierzu Fragen. Erst danach kommt ein Vertrag zustande und dieser kann Leistungsausschlüsse enthalten. Das bedeutet, dass einzelne Zähne oder Zahnlücken von der Erstattung ausgeschlossen sind. Im schlimmsten Fall kann das Versicherungsunternehmen den Vertragsabschluss ablehnen.

Dennoch lohnt es sich nicht Probleme zu verschweigen, nur um eine Zusatzversicherung abschließen zu können. Denn spätestens bei der ersten Abrechnung einer Leistung wird das Versicherungsunternehmen noch einmal die Angaben im Antrag überprüfen. Das man mit Vertragsunterzeichnung auch den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbindet, ist es ein leichtes Festzustellen ob jemand falsche Angaben gemacht hat.

Fallen hier Unstimmigkeiten auf, so zögern die Versicherer im Normalfall nicht, den Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Und das kann für den Kunden gleich doppelt schlimm sein. Zum einen erhält er keine Leistungen, denn Versicherungsunternehmen können Leistungen aus Versicherungen verweigern, wenn der Vertrag aufgrund falscher Angaben zustande gekommen ist. Im ungünstigsten Fall muss er bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen oder wird des Versicherungsbetruges bezichtigt.

Hier kann man getrost sagen: „Ehrlich währt am Längsten.“

Eine Alternative ist es, sich bei Unternehmen umzuschauen, die auf Fragen der Zahngesundheit verzichten. Diese Tarife müssen weder teurer noch schlechter sein als die anderen. Hier ist einzig die Frage, ob das Angebot zu dem passt, was man sich selber wünscht.

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Wartezeiten

Üblicherweise kann man nicht sofort nach Abschluss einer Zahnzusatzsicherung zum Zahnarzt gehen und sich seine Zähne auf Vordermann bringen lassen. Die meisten Versicherer leisten erst nach einer so genannten Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet, dass mit Vertragsbeginn ein eintretender Schaden zwar versichert ist, dieser aber frühestens nach Ablauf der Wartezeit behoben und dann auch erstattet werden kann.

Ein Beispiel: die Versicherung beginnt am 01.01.2009. Erst ab dem 01.09.2009 kann der Kunde zum ersten Mal Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch nehmen.

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Wie findet man den passenden Tarif?

Wenn Sie Fragen zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherung haben oder einfach nur ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Zahnzusatzversicherungs-Angebot möchten, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne: 0180-1443344 (0,039 €/Min)

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