Unser Service-Thema für Sie: Krankenhauszusatzversicherung
Gesetzlich versichert sein und trotzdem wie ein Privatpatient im Krankenhaus behandelt werden.
Wir zeigen Ihnen, wo die wichtigsten Fallstricke bei den unterschiedlichen Verträgen liegen, was die Gesetzliche Krankenversicherung leistet und welche Versicherung Sie wirklich brauchen.
Allgemeines zum Thema Krankenhauszusatzversicherung
Leistungen und Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus
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Unterbringung nur im Mehrbettzimmer (GKV)
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keine freie Krankenhauswahl (GKV)
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Behandlung nur vom diensthabenden Arzt (GKV)
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Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten (GKV)
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung diese Lücken schließen
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Krankenhauszusatzversicherung: Was leistet sie? Für wen lohnt sie sich?
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Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei Ein- und Zweibettzimmer
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Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei freier Krankenhauswahl
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Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei Chefarztbehandlung
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Krankenhauszusatzversicherung: weitere Leistungen
Krankenhauszusatzversicherung: Was ist zu beachten?
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Krankenhauszusatzversicherung: Erstattungsgrenzen
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Krankenhauszusatzversicherung: Gesundheitsfragen
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Krankenhauszusatzversicherung: Unterschied Wahlleistungstarif – Restkostentarif
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Krankenhauszusatzversicherung: Kosten
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Krankenhauszusatzversicherung: Wartezeiten
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Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung im Kurzvergleich
Allgemeines zum Thema Krankenhauszusatzversicherung
Kaum jemand geht gerne ins Krankenhaus. Meist sind es schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle, die einen Aufenthalt im Krankenhaus unumgänglich machen. Und dann wünscht man sich die bestmögliche Unterbringung und Behandlung.
Denn einmal schätzen es die meisten Menschen nicht, Lärm und Unruhe direkt in ihrer Nähe zu haben, wenn es ihnen nicht gut schlecht geht. Das lässt sich aber in einem Zimmer mit drei bis vier weiteren Patienten selten vermeiden.
Ebenso ist es für die meisten kranken Menschen wichtig, sich in besten Händen zu fühlen. Und das ist meist der Chefarzt oder ein anderer Spezialist, denn dieser verfügt über das meiste Fachwissen.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine andere Klinik als die nächstgelegene aufzusuchen, da dort eine bessere Behandlung gewährleistet ist.
Bei selteneren oder sehr schweren Erkrankungen oder bei komplizierten Unfallfolgen, kann es sinnvoll sein, sich eine Spezialklinik für die Behandlung auszusuchen.
Doch all diese Sonderwünsche sind in den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse nur zum Teil oder gar nicht mitversichert.
Solche Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlen, übersteigt die finanziellen Möglichkeiten vieler Menschen, denn hier kommen schnell einige Tausend Euro zusammen.
Da wundert es nicht, dass die Krankenhauszusatzversicherung als eine der wichtigsten Zusatzversicherung überhaupt für Gesetzlich Versicherte angesehen wird. Denn der Zusatzversicherte genießt die Vorteile eines Privatpatienten und dies zu einem vernünftigen Preis.
Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen und Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus
Eines grundsätzlich vorweg: Auch wer sich nur eine Gesetzliche Krankenversicherung leisten kann, wird in einem Krankenhaus angemessen versorgt.
Doch bleiben bei der reinen Versorgung nach den Vorgaben der GKV viele Wünsche offen.
Unterbringung nur im Mehrbettzimmer (GKV)
Die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus. Ist man aber ernsthaft erkrankt oder hatte eine folgenschweren Unfall, so sehnt man sich oft nach Ruhe und Entspannung.
Man möchte schlafen können, wenn man müde ist, telefonieren wann, mit wem und so lange, wie man gerade möchte und zur Toilette gehen, wann immer dies nötig ist.
Für all dies ist ein Zweibettzimmer, manchmal sogar ein Einbettzimmer, genau richtig, nicht aber das Mehrbettzimmer mit der Toilette auf dem Stationsflur.
Aber das bedeutet eine Zuzahlung für jeden Tag im Krankenhaus, die von Klinik zu Klinik sehr unterschiedlich sein kann.
Keine freie Krankenhauswahl (GKV)
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keine freie Krankenhauswahl. Der Patient muss in das Krankenhaus gehen, in das der behandelnde Arzt ihn einweist.
Wer sein Krankenhaus selbst aussuchen möchte, etwa weil er weiß, dass dort ausgewiesene Spezialisten für die eigene Erkrankung sind, muss unter Umständen mit erheblichen weiteren Kosten rechnen. Denn die Differenzkosten beim Pflegesatz zwischen zwei Kliniken muss der Versicherte selbst zahlen und das kann im Einzelfall erheblich sein.
Behandlung nur vom diensthabenden Arzt (GKV)
Eine der wichtigsten Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären Bereich ist die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Den Chefarzt wird man nur selten sehen.
Wer für sich die bestmögliche Behandlung möchte, vom Chefarzt oder einem ausgewiesenen Spezialisten, der muss dies meist selbst zahlen. Denn reine Chefarztbehandlung wird privat abgerechnet und das heißt, dass der Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sogar darüber hinaus abgerechnet werden darf.
Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten (GKV)
Wie im ambulanten Bereich auch, müssen gesetzlich Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Euro pro Tag und ist auf insgesamt 28 Tage im Jahr, also 280 Euro, begrenzt. Der Beitrag ist sowohl bei einem Klinikaufenthalt als auch bei einer Maßnahme in einer Reha-Klinik fällig.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung diese Lücken schließen
Krankenhauszusatzversicherung: Was leistet sie? Für wen lohnt sie sich?
Was leistet sie?
- privatärztliche Behandlung, durch Chefärzte oder andere Spezialisten auch über den Höchstsatz GOÄ hinaus
- Kosten der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, auch auf einer Privatstation in einer normalen Klinik
- ersatzweise sollte ein Krankenhaustagegeld gezahlt werden, wenn das Ein- oder Zweibettzimmer, die Chefarztbehandlung oder Privatstation nicht in Anspruch genommen wird
- Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses
zusätzlich bieten einige Tarife noch weitere Leistungen, bei denen es sich lohnen kann, einen genauen Blick darauf zu werfen:
- ambulante Operationen durch Chefärzte und/oder Spezialisten im Krankenhaus,
- plus die möglichen Kosten für die Unterbringung und die Fahrtkosten.
- Erstattung vor- und nachstationärer Behandlung
- Unterbringung einer Begleitperson bei Kindern (Rooming In)
Für wen lohnt sie sich?
Wer im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, für den kann eine Krankenhauszusatzversicherung lohnen. Welche Leistungen man im Einzelnen absichern möchte, sollte man individuell, den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend, entscheiden.
Man sollte aber bedenken, dass jede gewünschte Leistung ihren Preis hat und die Prämien jeder privaten Krankenzusatzversicherung von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen abhängig sind.
Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei Ein- und Zweibettzimmer
Mit dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann man unter anderem Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in seinen Wunschtarif einschließen. Natürlich wird ein Tarif der nur ein Zweibettzimmer vorsieht, preiswerter sein als ein Tarif, der ein Einbettzimmer vorsieht. Möchte man diese Leistungen bei seinem Krankenhausaufenthalt nicht in Anspruch nehmen, so sollte der Tarif dafür ein Ersatzkrankenhaustagegeld vorsehen. Die Höhe dieser Erstattung richtet sich nach den vereinbarten Leistung.
Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei freier Krankenhauswahl
Sieht ein Tarif freie Krankenhauswahl vor, so kann man das Krankenhaus aufsuchen, das die beste Behandlung für den Unfall oder die Erkrankung bietet. Man ist nicht gezwungen in das nächstgelegene Haus zu gehen oder dorthin, wo der einweisende Arzt das vorgesehen hat.
Wer freie Krankenhauswahl wünscht, sollte beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass die Differenzkosten, für die die Gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt, übernommen werden. Diese Mehrkosten können im Einzelfall sehr erheblich werden. Siehe auch: Wahlleistungstarif-Restkostentarif
Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen bei Chefarztbehandlung
Behandlung durch den Chefarzt oder einen anerkannten Spezialisten, das sind die häufigsten Wünsche eines Menschen, der sich wegen einer schweren Erkrankung oder eines schlimmen Unfalls in ein Krankenhaus begeben muss. Denn dann braucht man den Rat und die Kenntnisse dieser Fachleute am Dringendsten.
Doch dieses Wissen hat auch seinen Preis. So kann die Behandlung ausschließlich vom Chefarzt oder einem Fachmann auf einem bestimmten Gebiet schnell in die Tausende gehen.
Für solche Fälle hilft eine Krankenhauszusatzversicherung, die Kosten des Krankenhausaufenthaltes bei bester Betreuung, überschaubar zu halten.
Wer möchte im Krankheitsfall schon auf den teuren, aber sehr guten Spezialisten verzichten.
Zusätzlich sollte die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten einer ambulanten Operation ebenso tragen, wie die Kosten von vor- und nachstationären Behandlungen.
Krankenhauszusatzversicherung: weitere Leistungen
Einige Tarife bieten zusätzliche Leistungen, bei denen es sich lohnt, zu prüfen, ob diese Erstattungen zu den eigenen Wünschen passen:
Das sind einmal die Kosten für ambulante Operationen durch Chefärzte oder Spezialisten im Krankenhaus. Dazu kommen für diesen Fall die möglichen Kosten für eine kurzfristige Unterbringung und die Fahrtkosten.
Ein weiterer Grund für einen bestimmten Tarif kann die Erstattung vor- und nachstationärer Behandlung sein.
Eltern mit kleinen Kindern werden sicherlich einen Tarif bevorzugen der die Unterbringung einer Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus erstattet.
Krankenhauszusatzversicherung: Was ist zu beachten?
Einige Versicherungsunternehmen verweigern die Aufnahme in die Krankenhauszusatzversicherung, wenn die beantragenden Personen ein gewisses Höchstalter überschritten haben z.B. 65 oder 70 Jahre. Grundsätzlich gilt hier, wie für die meisten Krankenversicherungen: je jünger man zum Versicherungsbeginn ist, desto günstiger sind die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung.
Krankenhauszusatzversicherung: Erstattungsgrenzen
Einer der wichtigsten Punkte, auf den man bei einer Krankenhauszusatzversicherung achten muss, ist die Erstattungsgrenze bei der Chefarztbehandlung. Hier sollte man großen Wert darauf legen, dass der Tarif zumindest den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht. Noch besser ist es, einen Tarif zu wählen, der die Leistungen von Chefärzten oder Spezialisten unbegrenzt erstattet.
Zusätzlich enthalten einige Tarife mitunter Klauseln, die das für die Chefarztbehandlung gezahlte Honorar stark einschränken.
Sowohl bei zu niedrigen Erstattungsgrenzen in der GOÄ, als auch bei den o.g.Klauseln, sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung noch einmal genau prüfen, ob dieser Tarif mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt.
Krankenhauszusatzversicherung: Gesundheitsfragen
Jedes Versicherungsunternehmen will vor Vertragsabschluss wissen, welches Risiko ein möglicher Kunde darstellt. Daher wird das Unternehmen sich genau nach dem Gesundheitszustand des Antragstellers erkundigen.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist es sinnvoll, nichts zu verschweigen. Mit der Unterschrift unter den Antrag auf eine Krankenzusatzversicherung, entbindet man seinen Arzt von der Schweigepflicht für die Vergangenheit und die Zukunft gegenüber dem Krankenversicherer.
Im Klartext bedeutet das für den Antragsteller, dass das Versicherungsunternehmen jederzeit den Wahrheitsgehalt der Angaben im Antrag überprüfen kann. Man kann sich einer Sache sicher sein: Sobald der Versicherer eine größere Rechnung des Antragstellers zu begleichen hat, wird er, falls Ungereimtheiten bestehen, von diesem Recht Gebrauch machen. Und das kann für den Kunden fatale Folgen haben. Denn Versicherer können Leistungen verweigern, wenn bewiesen werden kann, dass der Vertrag aufgrund falscher Angaben zustande gekommen ist.
Krankenhauszusatzversicherung: Unterschied Wahlleistungstarif – Restkostentarif
Grundsätzlich kann man bei der Krankenhauszusatzversicherung zwei unterschiedliche Tariftypen finden: den Wahlleistungs- und den Restkostentarif
Der Wahlleistungstarif ist meist preisgünstiger als der Restkostentarif. Dafür erstattet er lediglich die Zuschläge für das Einbett- oder das Zweibettzimmer und Kosten für die Chefarztbehandlung. Wer jedoch seine Klinik selbst aussuchen und den Differenzbetrag zwischen dem nächstgelegenen Krankenhaus und Spezialklinik versichert wissen möchte, der sollte auf den Restkostentarif zurückgreifen.
Dieser ist zwar teurer. Dafür sind alle Kosten, die die Zahlungen der Gesetzlichen Krankenkasse nicht decken, in diesem Tarif versicherbar. Das bedeutet freie Krankenhauswahl, die Mehrkosten für die Pflegesätze werden hier ebenso erstattet, wie die Kosten für längere Krankentransporte. Benötigt der Versicherte eine teure und aufwändige Therapie oder eine Behandlung in einer weiter entfernten Spezialklinik so ist ein Restkostentarif sicherlich die bessere Wahl.
Krankenhauszusatzversicherung: Kosten
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. Man sollte Vorsicht walten lassen, wenn die Versicherungsbedingungen es vorsehen, den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre zu kündigen, wenn er zu stark in Anspruch genommen wird. Auch Verträge mit Klauseln, die den für die Chefarztbehandlung gezahlten Satz zu stark einschränken, sind nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Denn Chefärzte oder ausgewiesene Spezialisten können zuweilen ein Vielfaches der üblichen Arztgebühren verlangen.
Krankenhauszusatzversicherung: Wartezeiten
Bei einigen Versicherungsleistungen der Krankenhauszusatzversicherung ist eine Wartezeit einzuhalten, oft drei Monate, bevor die Versicherung zum ersten Mal in Anspruch genommen werden kann.
Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung im Kurzvergleich
| nur Gesetzliche Krankenkasse | mit Krankenhauszusatzversicherung |
| Unterbringung Mehrbettzimmer | Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer |
| keine freie Krankenhauswahl | freie Wahl des Krankenhauses |
| Behandlung diensthabender Arzt | Behandlung Chefarzt /Spezialist |
Weitere mögliche Leistungen |
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| Rooming In bei Kindern | |
| Ambulante Operationen und Fahrtkosten | |
| Vor- und nachstationäre Behandlung |
Wie findet man den passenden Tarif?
Wenn Sie Fragen zu den Tarifen der Krankenhauszusatzversicherung haben oder einfach nur ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Krankenhauszusatzversicherungs-Angebot möchten, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne: 0180-1443344 (0,039 €/Min)